MEDIATION - STREITSCHLICHTUNG
Geschichte
Grundsätzliches
Beispiel aus der Praxis
Aufgaben des Mediators
Mediation
Verbände und Anlaufstellen
Überleitung zum Schiedsgericht
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| Geschichte |
- Die Mediation ist ein „altes Ding“, ein Problem besprechen, ohne gleich das Kriegsbeil auszugraben, war schon immer bei friedliebenden Stämmen ein Lösungsansatz. Hirn oder Muskeln hiess und heisst die Devise " konsensual versus kontradiktorisch"
- Napoleon gründete 1803 den Kanton Aargau mit Mediationsgrundsätzen, als Versuch für eine neue Form eines Staatenbundes
> einer Demokratie
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| Grundsätzliches |
Faktoren sind
- Alle Parteien sind einverstanden
- Freiwilligkeit
- Akzeptanz des Mediators von allen
- Mediator ist neutral und allparteilich
- Offene Diskussion möglich machen
- Verhandlungskodex festlegen
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Beispiel
aus der Praxis |
4 Möglichkeiten aus der Praxis
- Projekt läuft gut, kein Vermittler notwendig
- Projekt wird mit schmerzhaftem Konsens beendet
- Positiver Abschluss nach Rechtsstreit .... ?
- Mediation von Anfang an !,
d.h.
frühzeitige Information schafft keine Gerüchte
positive Emotionen sind goldwert
Beschwerden werden unnötig
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Aufgaben des Mediators und
der Mediation |
- Weichspüler: die verhärteten Fronten erweichen
- Zuhörer: alle kommen zu Wort
- Faktiker: kann Fakten und Emotionen trennen
- Leader: führt die Parteien ohne sie fachlich zu beeinflussen
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| Schwarze Liste |
- Mediator ist befangen
- Mediator ergreift Partei
- Mediator will sich profilieren
- Mediator äussert sich zu Fachthemen
- Zu viele Betroffene, die sich vertreten lassen müssen
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| Vorteile |
- Schnell
- Günstig
- Vertraulichkeit
- Keine Publizität
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| Must‘s: |
- Lösungsbereitschaft
- Konsensbereitschaft aller Betroffenen
- Wille zur schnellen und umfassenden Konfliktbewältigung und Streiterledigung
- Garantie für Vertraulichkeit
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| Mediation und Recht |
- Mediation und Recht sind keine Gegensätze
- Das Recht lässt der Mediation den notwendigen Spielraum (Zivilrecht)
- Das Recht gibt Anhaltspunkte für gesellschaftliche Massstäbe
- Das Recht gibt Hinweise, wie ein Richter entscheiden würde
- Nur rechtlich haltbare Lösungen haben Bestand
(Anwälte wollen auch gelebt haben)
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| Verbände und Anlaufstellen |
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Überleitung zum Schiedsgerichts-
verfahren
(ARBITRATION) |
- Streitbeilegungsmodell MED – ARB
Schlichtungsverfahren mit Mediator, anschliessend Schiedgerichtsverfahren mit demselben Schlichtungsgremium
ACHTUNG MED – ARB Gremium wechselt Rolle und Hut (Insiderwissen)
- Streitbeilegungsmodel MEDALOA
Mediation and Last Offer
Arbitration
Beide Parteien unterbreiten nach abgeschlossener Mediation ihr bestmögliches Angebot, Schiedsgericht entscheidet sich für ein Angebot
ACHTUNG Last Offer sehr gut abwägen sonst = russisch Roulette
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